Elterninfos

Liebe Eltern,
Sie sind uns als wichtiger Bildungspartner Ihrer Kinder in der Schule herzlich willkommen. Unser Leitbild

"VONEINANDER LERNEN - MITEINANDER ARBEITEN - FÜREINANDER DA SEIN"

fordert und fördert die Elternbeteiligung am Schulgeschehen. In der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Eltern, Kindern und Lehrkräften liegt der Schlüssel zum Erfolg! 

 

Chancen, Möglichkeiten und Aufgaben bieten sich in folgenden Bereichen:

  • Mitarbeit in den schulischen Gremien (Klassenelternsprecher, Schulelternbeirat, Schulausschuss)

  • Organisation und Durchführung von Festen (Sportfest/Bundesjugendspiele, Schulfest,  Basare)

  • Mitarbeit im Rahmen unterrichtlicher/schulischer Aktivitäten (Hilfe beim Basteln, Aktionstage, Projekttage, Begleitung bei Klassenausflügen)

  • Betreuung unserer Schulbücherei  

 

Wir haben ein offenes Ohr für konstruktive Vorschläge von Eltern und stehen Ihnen für Gespräche gerne (nach Terminabsprache) zur Verfügung.

 

Elterninfos

Beurlaubung und Schulversäumnisse

Bei Schulversäumnissen ist die Schule nach § 22 der Schulordnung vor Unterrichtsbeginn zu informieren. Eine schriftliche Entschuldigung ist spätestens ab dem dritten Tag vorzulegen. Beurlaubungen bis zu 3 Tagen spricht die Klassenleitung aus, über 3 Tage die Schulleitung. Beurlaubung vor und nach den Ferien kann nur die Schulleitung in besonderen Fällen aussprechen. Generell gilt, dass alle am Schulleben Beteiligten sich an die Ferientermine halten müssen.

 

Lehrmittel

Es besteht die Möglichkeit an der Schulbuchausleihe teilzunehmen. Informationen dazu erhalten Sie gesondert.

 

Unterrichtsausfall bei extremen Witterungsverhältnissen

Grundsätzlich findet Unterricht statt. Unterricht, auch wenn er nur für einen Teil der Schüler erteilt werden kann, ist sinnvoller als genereller Unterrichtsausfall. Schüler, die zur Schule kommen können, haben ein Recht auf Unterricht. Unabhängig davon liegt es in der Verantwortung der Eltern zu entscheiden, ob Ihr Kind in extremen Situationen zu Hause bleibt. Wenn allerdings morgens schon aufgrund der Witterung kein Bus fährt, müssen Sie damit rechnen, dass auch mittags keine Busse fahren. Wenn Sie Ihr Kind dann selbst zur Schule bringen, müssen Sie es auch selbst wieder abholen.

 

Auszug aus dem Infektionsschutzgesetz §34 Abs. 5 S. 2

Das Gesetz bestimmt, dass ihr Kind nicht in die Schule gehen darf, wenn…

  • es an einer schweren Infektion erkrankt ist, wie z.B. Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC-Bakterien.

  • eine Infektionskrankheit wie z.B. Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Keuchhusten, Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien, Meningokokken-Infektion, Krätze, Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr vorliegt.

  • Kopflausbefall mit nicht abgeschlossener Behandlung vorliegt.

  • ein anderes Familienmitglied an einer der genannten Krankheiten leidet.

Die Übertragung erfolgt bei diesen Krankheiten hauptsächlich über Tröpfchen- oder Schmierinfektion sowie Haut-, Haar- und Schleimkontakte.

Bitte suchen Sie bei Anzeichen ernsthafter Erkrankungen sofort Ihren Hausarzt auf! Muss ein Kind zu Hause bleiben, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung vorbeugen zu können. In einem solchen Fall müssen wir die Eltern der übrigen Kinder anonym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren.